Leistung


Unsere Leistungen im Überblick

Die Betreuung der Familien, Kinder und Jugendlichen findet im familiären bzw. häuslichen
Lebensumfeld wie auch im schulischen oder institutionellen Umfeld statt.

§ 27 SGB VIII Ambulante Hilfe zur Erziehung

Ein Personensorgeberichtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen
 Anspruch auf Hilfe (Hilfe  zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des 
Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfen für seine 
Entwicklung geeignet und notwendig ist.


§ 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft

Der Erziehungsbeistand und die Betreuungshilfe sollen das Kind oder den
Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter 
Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des 
Lebensbezuges zur Familie seine Verselbstständigung fördern.
Unsere Klienten befinden sich häufig in einer krisenhaften Situation, haben Konflikte 
im schulischen Bereich, leiden unter familiären Spannungen oder zeigen Auffälligkeiten
in ihrem Sozialverhalten. Grundsätzlich steht der junge Mensch im Fokus.
Bei älteren Jugendlichen und jungen Volljährigen kann der Erziehungsbeistand die Ablösung
 von der Familie unterstützen und seine Hilfe bei der Suche geeigneten Wohnraumes anbieten.


§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe

Die sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung
Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, 
der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen 
unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. 

Die SPFH ist eine ambulantes Unterstützungsangebot der Jugendhilfe für Familien
mit unterschiedlichen Problemen. Eltern werden durch die individuelle Beratung und 
Begleitung in ihren Erziehungskompetenzen, bei der Bewältigung von 
Alltagsproblemen sowie bei der Lösung von Konflikten in Krisensituationen 
unterstützt.
Die Hilfe in den Familien knüpft an den vorhandenen Ressourcen der Familien an 
und unterstützt die Familien getreu der Hilfe zu Selbsthilfe. Ziel ist es die Familien
langfristig zu befähigen, Probleme selbstständig zu bewältigen und unterstützt sie in
der Wiedergewinnung ihrer Handlungsfähigkeit.
Die Arbeit bezieht sich auf das gesamte Familiensystem und verfolgt das Ziel, die 
Familie zu befähigen, ihr Leben eigenverantwortlich und zum Wohl des Kindes 
gestalten zu können.


§ 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden,
die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer 
eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere 
Zeit angelegt und richtet sich nach den Individuellen Bedürfnissen des Kindes oder 
des Jugendlichen.

Das wichtigste Ziel in diesem Bereich ist das abbauen bzw. das vermeiden 
von Benachteiligung in den Bereichen Bildung, Gesundheit und soziale 
Integration. Unsere Klienten haben in der Regel eine besonders
problembelastente Lebenssituation zu bewältigen, welche meist geprägt 
durch Beziehungsabbrüche, Vernachlässigung, Vereinsamung, Gewalt und 
oder Verletzungen ihres Psychischen wie Physischen Integrität. Dies ist in
der Arbeit stets zu berücksichtigen und immer individuell für jeden Klienten zu
beachten.
Die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung insbesondere
durch Unterstützung in den Bereichen Alltagsbewältigung, 
Problemlösungsfähigkeit, Umgang mit Familie Angehörigen und des sozialen 
Umfeldes rücken hier stark in den Fokus.


§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige

Die Hilfe für junge Erwachsene soll jungen Erwachsenen gewährt werden, die in einer 
intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen 
Lebensführung bedürfen. Sie soll den individuellen Bedürfnissen des jungen Erwachsenen 
Rechnung tragen.

Die Hilfe ist angelegt für junge Erwachsene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, da die 
Erziehungsverantwortung der Eltern dann erlischt.
Das Hauptziel ist die Verselbstständigung den Jugendlichen/ jungen Erwachsenen zu fördern
 und ihn perspektivisch auf ein eigenverantwortliches Leben vorzubereiten.